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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

foxBEE · DIGITA L EADER GMBH

Stand: May 2026

1. Geltung / Vertragsabschluss

1.1 Die DIGITA L EADER GMBH (im Folgenden „DIGITAL LEADER") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen DIGITAL LEADER und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen sowie ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von DIGITAL LEADER schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht DIGITAL LEADER ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

1.6 Die Angebote von DIGITAL LEADER sind freibleibend und unverbindlich.

2. Konzept- und Ideenschutz

2.1 Hat der potenzielle Kunde DIGITAL LEADER vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt DIGITAL LEADER dieser Einladung vor Abschluss des Hauptvertrags nach, so gilt nachstehende Regelung.

2.2 Bereits durch die Einladung und deren Annahme treten der potenzielle Kunde und DIGITAL LEADER in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag"). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zugrunde. Der potenzielle Kunde anerkennt, dass DIGITAL LEADER bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

2.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung ohne Zustimmung von DIGITAL LEADER ist nicht gestattet.

2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen. Geschützt sind jene Elemente des Konzeptes, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben (insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken, Illustrationen und Werbemittel).

2.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, die von DIGITAL LEADER präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrags nicht wirtschaftlich zu verwerten oder zu nutzen bzw. verwerten oder nutzen zu lassen.

2.6 Ist der potenzielle Kunde der Meinung, dass ihm Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vorher gekommen ist, hat er dies DIGITAL LEADER binnen 14 Tagen nach der Präsentation per E-Mail unter Anführung geeigneter Beweismittel bekannt zu geben.

2.7 Andernfalls gehen die Vertragsparteien davon aus, dass DIGITAL LEADER eine für den Kunden neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee verwendet, gilt DIGITAL LEADER als verdienstlich.

2.8 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Zahlungseingang ein.

3. Leistungsumfang / Auftragsabwicklung / Mitwirkungspflichten

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot, einer allfälligen Auftragsbestätigung sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch DIGITAL LEADER. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht für DIGITAL LEADER Gestaltungsfreiheit.

3.2 Alle Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung gelten sie als genehmigt.

3.3 Der Kunde stellt DIGITAL LEADER rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Mehraufwand durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben trägt der Kunde.

3.4 Der Kunde prüft die zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf Rechte Dritter und garantiert deren Freiheit von solchen Rechten. DIGITAL LEADER haftet bei leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht im Innenverhältnis nicht für die Verletzung von Rechten Dritter durch diese Unterlagen.

3.5 Der Kunde unterstützt alle Maßnahmen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, und ergreift jene Maßnahmen zur Vertragserfüllung, die nicht im Leistungsumfang von DIGITAL LEADER enthalten sind.

3.6 Werden Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht, stellt dieser die erforderliche Infrastruktur unentgeltlich zur Verfügung.

3.7 Der Kunde verwahrt übergebene Daten und Informationen zusätzlich bei sich, sodass sie bei Verlust oder Beschädigung rekonstruiert werden können.

3.8 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder im vorgesehenen Umfang, gelten die erbrachten Leistungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne verschieben sich angemessen; Mehraufwand wird zu den geltenden Sätzen gesondert vergütet.

3.9 Wird DIGITAL LEADER wegen einer Rechtsverletzung von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde DIGITAL LEADER schad- und klaglos und ersetzt sämtliche Nachteile, insbesondere die Kosten angemessener rechtlicher Vertretung.

3.10 DIGITAL LEADER ist berechtigt, die eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, sofern keine Beeinträchtigung der Leistungen zu erwarten ist.

3.11 Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus werden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils geltenden Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeit sowie das Analysieren und Beseitigen von Störungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder sonstige nicht von DIGITAL LEADER zu vertretende Umstände entstanden sind. Schulungsleistungen sind nicht enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1 DIGITAL LEADER ist berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder Leistungen zu substituieren.

4.2 Die Beauftragung Dritter erfolgt im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. DIGITAL LEADER wählt diese Dritten sorgfältig aus.

4.3 Vermittelt DIGITAL LEADER auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen Kunde und Drittem zu dessen Geschäftsbedingungen zustande.

4.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit nicht hinausgehen, hat der Kunde einzutreten – auch im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund.

5. Dienstleistung IT und SLA

5.1 DIGITAL LEADER erbringt Dienstleistungen in der Informationstechnologie und im Betrieb von Hard- und Softwarekomponenten unter Einhaltung der beiliegenden Service Level Agreements (SLAs).

5.2 Der genaue Umfang ist im jeweiligen SLA festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erbringt DIGITAL LEADER die Dienstleistungen während der üblichen Geschäftszeiten laut SLA.

5.3 Grundlage der eingesetzten Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden. Machen neue Anforderungen Änderungen erforderlich, unterbreitet DIGITAL LEADER ein entsprechendes Angebot.

6. Agenturleistungen Social-Media-Kanäle

6.1 DIGITAL LEADER weist darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen sich vorbehalten, Werbeanzeigen aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen.

6.2 Es besteht daher das nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen grundlos entfernt werden. Die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands kann Zeit in Anspruch nehmen.

6.3 DIGITAL LEADER arbeitet auf Grundlage der Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat. Der Kunde anerkennt mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen das Vertragsverhältnis mitbestimmen.

6.4 DIGITAL LEADER führt den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen aus, kann aufgrund der Nutzungsbedingungen jedoch nicht dafür einstehen, dass eine Kampagne jederzeit abrufbar ist.

7. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen

7.1 Soweit dem Kunden Softwareprodukte überlassen oder zur Nutzung bereitgestellt werden, steht ihm ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zu, die Produkte in unveränderter Form zu nutzen.

7.2 Bei Netzwerknutzung ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich, bei Einzelplatznutzung für jeden PC.

7.3 Für überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers.

7.4 Ohne gesonderte Vereinbarung werden keine weitergehenden Rechte übertragen.

7.5 Überlassene Unterlagen, insbesondere Dokumentationen, dürfen weder vervielfältigt noch verbreitet werden.

8. Termine

8.1 Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Termine sind schriftlich festzuhalten bzw. von DIGITAL LEADER schriftlich zu bestätigen.

8.2 Verzögerungen aus von DIGITAL LEADER nicht zu vertretenden Gründen (z. B. höhere Gewalt) verlängern die Fristen entsprechend. Dauern solche Verzögerungen länger als zwei Monate, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

8.3 Befindet sich DIGITAL LEADER in Verzug, kann der Kunde nur zurücktreten, nachdem er schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Vorzeitige Auflösung / Vertragsende

9.1 DIGITAL LEADER ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere wenn (a) die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen unmöglich wird oder trotz Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; (b) der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit Nachfrist von 14 Tagen gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt; (c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser weder Vorauszahlung noch taugliche Sicherheit leistet.

9.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen, wenn DIGITAL LEADER trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Nachfrist von mindestens 14 Tagen gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.

9.3 Auf Wunsch unterstützt DIGITAL LEADER bei Vertragsende die Rückführung der Dienstleistungen auf den Kunden oder einen benannten Dritten zu den jeweils geltenden Stundensätzen.

10. Honorar / Vergütung

10.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch für jede Leistung, sobald sie erbracht wurde. DIGITAL LEADER ist berechtigt, Vorschüsse zu verlangen. Ab einem jährlichen Auftragsvolumen von 10.000 EUR bzw. 11.000 CHF oder bei länger andauernden Aufträgen sind Zwischenabrechnungen bzw. Akontozahlungen zulässig.

10.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mangels Vereinbarung besteht Anspruch auf marktübliches Honorar.

10.3 Alle nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegoltenen Leistungen werden gesondert vergütet. Barauslagen sind zu ersetzen.

10.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Zeichnet sich eine Überschreitung der schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % ab, weist DIGITAL LEADER darauf hin. Die Überschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen schriftlich widerspricht. Überschreitungen bis 15 % gelten von vornherein als genehmigt.

10.5 Ändert oder bricht der Kunde beauftragte Arbeiten ohne Einbindung von DIGITAL LEADER einseitig ab, sind die erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und angefallene Kosten zu erstatten.

11. Zahlung / Eigentumsvorbehalt

11.1 Das Honorar ist mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht schriftlich besondere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DIGITAL LEADER.

11.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Kunde ersetzt notwendige Mahn- und Inkassospesen, mindestens die Kosten zweier Mahnschreiben (derzeit zumindest CHF 40,00 je Mahnung) sowie eines anwaltlichen Mahnschreibens.

11.3 Bei Zahlungsverzug kann DIGITAL LEADER sämtliche im Rahmen anderer Verträge erbrachten Leistungen sofort fällig stellen.

11.4 DIGITAL LEADER ist nicht verpflichtet, bis zur Begleichung des aushaftenden Betrags weitere Leistungen zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht).

11.5 Bei vereinbarter Ratenzahlung behält sich DIGITAL LEADER bei nicht fristgerechter Zahlung den Terminverlust vor.

11.6 Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, außer seine Forderung wurde schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

11.7 DIGITAL LEADER ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln; der Kunde erklärt sich damit einverstanden.

12. Eigentumsrecht und Urheberrecht

12.1 Alle Leistungen von DIGITAL LEADER, einschließlich Präsentationsleistungen, bleiben deren Eigentum und können jederzeit zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck, mangels anderer Vereinbarung beschränkt auf Europa.

12.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen der Leistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von DIGITAL LEADER und – soweit urheberrechtlich geschützt – des Urhebers zulässig.

12.3 Für Nutzungen über den vereinbarten Zweck und Umfang hinaus ist die Zustimmung von DIGITAL LEADER erforderlich; dafür steht eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

12.4 Für die Nutzung nach Ablauf der letzten Beauftragung ist ebenfalls die Zustimmung von DIGITAL LEADER notwendig.

12.5 Für solche Nutzungen steht DIGITAL LEADER im 1. Jahr nach Vertragsende die volle vereinbarte Vergütung zu, im 2. bzw. 3. Jahr die Hälfte bzw. ein Viertel; ab dem 4. Jahr keine Vergütung mehr.

12.6 Der Kunde haftet für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des angemessenen Honorars.

13. Kennzeichnung

13.1 DIGITAL LEADER ist berechtigt, auf allen Werbemitteln auf sich und allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden ein Entgeltanspruch zusteht.

13.2 DIGITAL LEADER ist – vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden – berechtigt, auf eigenen Werbeträgern mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

14. Change Requests

14.1 Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen. Ein Change Request muss eine genaue Beschreibung, die Gründe sowie den Einfluss auf Zeitplanung und Kosten enthalten und wird erst durch beidseitige rechtsgültige Unterschrift bindend.

15. Gewährleistung

15.1 Mängel sind unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung – verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen – schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

15.2 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch zu. DIGITAL LEADER kann die Verbesserung verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte.

15.3 Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit obliegt auch dem Kunden. DIGITAL LEADER ist nur zu einer Grobprüfung verpflichtet und haftet bei leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung der Warnpflicht nicht für die rechtliche Zulässigkeit vom Kunden vorgegebener oder genehmigter Inhalte.

15.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Regressrecht erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

16. Haftung und Produkthaftung

16.1 Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von DIGITAL LEADER und ihrer Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

16.2 Eine Haftung für Ansprüche, die aufgrund einer von DIGITAL LEADER erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, ist ausgeschlossen, wenn DIGITAL LEADER ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche nicht erkennbar war. Der Kunde hält DIGITAL LEADER diesbezüglich schad- und klaglos.

16.3 Schadenersatzansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung. Sie sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

17. Datenschutz

17.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine geschäftlichen Kontaktdaten zum Zweck der Vertragserfüllung und Kundenbetreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich per E-Mail oder Brief an die im Impressum genannten Kontaktdaten widerrufen werden.

17.2 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

18. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten unterliegen dem materiellen Recht am Sitz der DIGITA L EADER GMBH unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

19.1 Erfüllungsort ist der Sitz von DIGITAL LEADER. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald DIGITAL LEADER die Ware dem Beförderungsunternehmen übergeben hat.

19.2 Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von DIGITAL LEADER sachlich zuständige Gericht vereinbart. DIGITAL LEADER ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

19.3 Personenbezogene Bezeichnungen gelten geschlechtsunabhängig.


Stand: May 2026